Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@rentnerbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Erbrecht

 

Wieso werde ich erst jetzt angeschrieben?

Das Finanzamt Neubrandenburg verschickt Steuerbescheide für die Jahre ab 2005, wieso werde ich erst jetzt angeschrieben?

Nach einer Gesetzesänderung sind Renten seit 2005 nach einem neuen Besteuerungssystem steuerpflichtig. Gleichzeitig sind diese in den Katalog der sogenannten inländischen Einkünfte aufgenommen worden, so dass seit dem Jahr 2005 auch Renten die eine im Ausland ansässige Person bezieht der deutschen Steuerpflicht unterliegen.

Im Jahr 2009 wurde das FA Neubrandenburg als zentrales Finanzamt für die Besteuerung von Auslandsrentnern gegründet. Die unglaubliche Anzahl von Fällen führte dazu, dass meist erst im Jahr 2012 die ersten Fälle durch Erstellung der Steuerbescheide angegangen werden konnten.

Da Rentner, die Renten aus Deutschland erhalten grundsätzlich von Gesetzes wegen verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, kann sich also nicht darauf berufen werden, nichts von der Gesetzesänderung gewusst zu haben. Vielmehr ist ein sofortiges Handeln notwendig.

Mehr dazu und unser Soforthilfeangebot finden Sie hier.

Sind die Steuerbescheide des FA Neubrandenburg angreifbar?

Ich habe Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, was kann ich gegen die Steuerforderung tun?

Das Finanzamt Neubrandenburg hat auf Basis der vorliegenden Daten Steuerbescheide erlassen, die von einer beschränkten Steuerpflicht ausgehen. In vielen Fällen gibt es günstigere Gestaltungsalternativen. Wir prüfen für Sie, ob und wie die Steuer gesenkt oder verhindert werden kann und legen für Sie alle notwendigen Rechtsmittel ein bzw. übernehmen den gesamten Schriftverkehr für Sie zum Pauschalpreis. Wichtig ist ein sofortiges Handeln, da mit Erlass der Steuerbescheide Fristen zu laufen beginnen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Informieren Sie sich hier über unser Soforthilfeangebot!

Rentner im Ausland erhalten Zahlungsaufforderung

Zahlreiche Rentner erhalten Mahnung vom FA Neubrandenburg  ohne Steuerbescheide erhalten zu haben

Viele Auslandsrentner erhalten derzeit Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt Neubrandenburg ( RiA ) über horrende Steuerforderungen. Oftmals erhalten diese Rentner erstmals durch diese Mahnung Kenntnis von einer Steuerpflicht, Steuerbescheide haben sie nicht erhalten. In diesen Fällen muss schnellstens gehandelt werden um keine Fristen zu versäumen. Sicherlich ist es häufig, dass per Post versandte Schreiben in das Ausland eher verloren gehen als im Inland, dennoch gibt es eine gesetzliche Zugangsfiktion für Steuerbescheide die die Einspruchsfristen zu laufen beginnen lässt. Dennoch bleibt das Finanzamt Neubrandenburg beweispflichtig, dass die Bescheide auch zugegangen sind. Da spätestens mit Erhalt der Mahnung vom FA Neubrandenburg (RiA) Kenntnis besteht muss umgehend gehandelt werden.

Wenden Sie sich an uns, falls Sie auch Betroffen sind, in den allermeisten Fällen kann die Steuerlast ganz erheblich gesenkt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.

Kontaktieren Sie uns unter haberbosch@rentnerbesteuerung.eu oder informieren Sie sich über unser Soforthilfe-Angebot.