Auszüge aus den DBA
Im Menü finden Sie die Auszüge aus den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Aufgeführt sind jeweils diejenigen Artikel, die für die Einordnung der Renteneinkünfte entscheidend sein können. Dies ersetzt jedoch eine Prüfung des genauen Sachverhaltes nicht, da ohne Kommentarliteratur keine exakte Aussage hierüber getroffen werden kann.
Die vollständigen Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie unter www.doppelbesteuerung.eu