Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@rentnerbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Erbrecht

 

Topic: Bescheid 2005

13.01.2013

Sind die Steuerforderungen des FA Neubrandenburg verjährt?

Das Finanzamt Neubrandenburg fordert Steuern bis zurück ins Jahr 2005, sind diese Steuerforderungen nicht schon verjährt?

Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, beginnt aber erst 3 Jahre nach dem betreffenden Jahr an zu laufen. Insofern beträgt die rechnerische Verjährungsfrist 7 Jahre, sodass Steuerforderungen für das Jahr 2005 verjährt sind, sofern der Bescheid nicht schon im Jahr 2005 erstellt wurde.

Allerdings gibt es eine verlängerte Festsetzungsverjährung, sofern eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung vorliegt. Bislang hat sich das FA Neubrandenburg noch nicht darauf berufen, dass diejenigen Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, auch eine Steuerhinterziehung begangen hätten.

Je nachdem, ob es das FA Neubrandenburg geschafft hat, alle Steuerbescheide für das Jahr 2005 rechtzeitig zu erstellen, muss damit gerechnet werden, dass sich diese zukünftig darauf berufen, dass eine Steuerhinterziehung vorlag und deshalb die verlängerte Festsetzungsfrist gelten würde. Hauptnachteil wäre insbesondere die Einleitung eines Strafverfahrens. Dies sollte unbedingt verhindert werden.

Für weitere Hilfe und Unterstützung in dieser Sache beachten Sie bitte unser Soforthilfeangebot!

13.01.2013

Wieso werde ich erst jetzt angeschrieben?

Das Finanzamt Neubrandenburg verschickt Steuerbescheide für die Jahre ab 2005, wieso werde ich erst jetzt angeschrieben?

Nach einer Gesetzesänderung sind Renten seit 2005 nach einem neuen Besteuerungssystem steuerpflichtig. Gleichzeitig sind diese in den Katalog der sogenannten inländischen Einkünfte aufgenommen worden, so dass seit dem Jahr 2005 auch Renten die eine im Ausland ansässige Person bezieht der deutschen Steuerpflicht unterliegen.

Im Jahr 2009 wurde das FA Neubrandenburg als zentrales Finanzamt für die Besteuerung von Auslandsrentnern gegründet. Die unglaubliche Anzahl von Fällen führte dazu, dass meist erst im Jahr 2012 die ersten Fälle durch Erstellung der Steuerbescheide angegangen werden konnten.

Da Rentner, die Renten aus Deutschland erhalten grundsätzlich von Gesetzes wegen verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, kann sich also nicht darauf berufen werden, nichts von der Gesetzesänderung gewusst zu haben. Vielmehr ist ein sofortiges Handeln notwendig.

Mehr dazu und unser Soforthilfeangebot finden Sie hier.