Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@rentnerbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Erbrecht

 

Topic: Steuerhinterziehung

13.01.2013

Was passiert wenn ich einfach nichts unternehme?

Ich habe Steuerbescheide vom FA Neubrandenburg erhalten, möchte diese aber nicht bezahlen, was passiert wenn ich nichts unternehme?

Derzeit wäre das ungünstigste Vorgehen die Bescheide zu ignorieren. Nach einer gesetzlichen Vermutung werden diese bestandskräftig genau 2 Monate nachdem das FA diese zur Post gegeben hat. Insofern ist also weder der Erhalt der Bescheide noch deren Kenntnisnahme entscheidend. Nach Bestandskraft sind die Steuerforderungen sofort zur Zahlung fällig. Das FA Neubrandenburg könnte, falls Sie nichts unternehmen zum einen Pfändungen vornehmen. Zum einen könnten die Renten selbst gepfändet werden, zum anderen bestehen mit zahlreichen ausländischen Staaten Vollstreckungshilfeabkommen, so dass sogar die Gefahr besteht, dass das FA im Ausland pfändet. Dem FA steht auch die Möglichkeit offen mit Säumniszuschlägen, Zinsen und Erzwingungsgeldern wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die Forderungen weiter zu erhöhen. Letztlich besteht auch die Gefahr, dass sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.

Diese teils weitreichenden Folgen können aber verhindert werden. Nehmen Sie unser Soforthilfeangebot war, falls wir Ihnen helfen können übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr um die Sache auch für die Zukunft zu regeln.

Klicken Sie hier um zu unserem Soforthilfeangebot zu gelangen.

13.01.2013

Sind die Steuerforderungen des FA Neubrandenburg verjährt?

Das Finanzamt Neubrandenburg fordert Steuern bis zurück ins Jahr 2005, sind diese Steuerforderungen nicht schon verjährt?

Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, beginnt aber erst 3 Jahre nach dem betreffenden Jahr an zu laufen. Insofern beträgt die rechnerische Verjährungsfrist 7 Jahre, sodass Steuerforderungen für das Jahr 2005 verjährt sind, sofern der Bescheid nicht schon im Jahr 2005 erstellt wurde.

Allerdings gibt es eine verlängerte Festsetzungsverjährung, sofern eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung vorliegt. Bislang hat sich das FA Neubrandenburg noch nicht darauf berufen, dass diejenigen Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, auch eine Steuerhinterziehung begangen hätten.

Je nachdem, ob es das FA Neubrandenburg geschafft hat, alle Steuerbescheide für das Jahr 2005 rechtzeitig zu erstellen, muss damit gerechnet werden, dass sich diese zukünftig darauf berufen, dass eine Steuerhinterziehung vorlag und deshalb die verlängerte Festsetzungsfrist gelten würde. Hauptnachteil wäre insbesondere die Einleitung eines Strafverfahrens. Dies sollte unbedingt verhindert werden.

Für weitere Hilfe und Unterstützung in dieser Sache beachten Sie bitte unser Soforthilfeangebot!