Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
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Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Erbrecht

 

Topic: Zinsen

13.01.2013

Was passiert wenn ich einfach nichts unternehme?

Ich habe Steuerbescheide vom FA Neubrandenburg erhalten, möchte diese aber nicht bezahlen, was passiert wenn ich nichts unternehme?

Derzeit wäre das ungünstigste Vorgehen die Bescheide zu ignorieren. Nach einer gesetzlichen Vermutung werden diese bestandskräftig genau 2 Monate nachdem das FA diese zur Post gegeben hat. Insofern ist also weder der Erhalt der Bescheide noch deren Kenntnisnahme entscheidend. Nach Bestandskraft sind die Steuerforderungen sofort zur Zahlung fällig. Das FA Neubrandenburg könnte, falls Sie nichts unternehmen zum einen Pfändungen vornehmen. Zum einen könnten die Renten selbst gepfändet werden, zum anderen bestehen mit zahlreichen ausländischen Staaten Vollstreckungshilfeabkommen, so dass sogar die Gefahr besteht, dass das FA im Ausland pfändet. Dem FA steht auch die Möglichkeit offen mit Säumniszuschlägen, Zinsen und Erzwingungsgeldern wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die Forderungen weiter zu erhöhen. Letztlich besteht auch die Gefahr, dass sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.

Diese teils weitreichenden Folgen können aber verhindert werden. Nehmen Sie unser Soforthilfeangebot war, falls wir Ihnen helfen können übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr um die Sache auch für die Zukunft zu regeln.

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