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Schützt mich ein Doppelbesteuerungsabkommen?

13. Januar 2013 1 Min. Lesezeit
Justizwaage auf Richter-Schreibtisch

Ich habe bereits in meinem Wohnsitzland eine Steuererklärung abgegeben, schützt mich nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Renten aus deutschen Rentenkassen sind in Deutschland nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtig. Empfänger dieser Renten sind verpflichtet Steuererklärungen abzugeben. Mit einigen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland das Besteuerungsrecht entziehen. Leider sind diese Regelungen in deutschen Doppelbesteuerungsabkommen selten, in vielen Fällen bleibt das deutsche Besteuerungsrecht bestehen und der ausländische Wohnsitzstaat verzichtet auf eine Besteuerung oder zieht die deutschen Steuern von den ausländischen Steuerbeträgen ab. Die Abgabe von Steuererklärungen im Ausland entbindet daher nicht von der Pflicht in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.

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