Schützt mich ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ich habe bereits in meinem Wohnsitzland eine Steuererklärung abgegeben, schützt mich nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Renten aus deutschen Rentenkassen sind in Deutschland nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtig. Empfänger dieser Renten sind verpflichtet Steuererklärungen abzugeben. Mit einigen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland das Besteuerungsrecht entziehen. Leider sind diese Regelungen in deutschen Doppelbesteuerungsabkommen selten, in vielen Fällen bleibt das deutsche Besteuerungsrecht bestehen und der ausländische Wohnsitzstaat verzichtet auf eine Besteuerung oder zieht die deutschen Steuern von den ausländischen Steuerbeträgen ab. Die Abgabe von Steuererklärungen im Ausland entbindet daher nicht von der Pflicht in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir prüfen Ihre Möglichkeiten gegen die Bescheide vorzugehen und übernehmen alle vorzunehmenden Schritte.
Mehr Informationen hierzu finden Sie hier bei unserem Soforthilfeangebot!
Categories: Auslandsrentner, DBA, Doppelbesteuerungsabkommen, FA Neubrandenburg
Tags: Auslandsrentner, DBA, Doppelbesteuerungsabkommen