Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@rentnerbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Erbrecht

 

Sind die Steuerforderungen des FA Neubrandenburg verjährt?

Das Finanzamt Neubrandenburg fordert Steuern bis zurück ins Jahr 2005, sind diese Steuerforderungen nicht schon verjährt?

Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, beginnt aber erst 3 Jahre nach dem betreffenden Jahr an zu laufen. Insofern beträgt die rechnerische Verjährungsfrist 7 Jahre, sodass Steuerforderungen für das Jahr 2005 verjährt sind, sofern der Bescheid nicht schon im Jahr 2005 erstellt wurde.

Allerdings gibt es eine verlängerte Festsetzungsverjährung, sofern eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung vorliegt. Bislang hat sich das FA Neubrandenburg noch nicht darauf berufen, dass diejenigen Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, auch eine Steuerhinterziehung begangen hätten.

Je nachdem, ob es das FA Neubrandenburg geschafft hat, alle Steuerbescheide für das Jahr 2005 rechtzeitig zu erstellen, muss damit gerechnet werden, dass sich diese zukünftig darauf berufen, dass eine Steuerhinterziehung vorlag und deshalb die verlängerte Festsetzungsfrist gelten würde. Hauptnachteil wäre insbesondere die Einleitung eines Strafverfahrens. Dies sollte unbedingt verhindert werden.

Für weitere Hilfe und Unterstützung in dieser Sache beachten Sie bitte unser Soforthilfeangebot!