Topic: Mahnung
13.01.2013
Was passiert wenn ich einfach nichts unternehme?
Ich habe Steuerbescheide vom FA Neubrandenburg erhalten, möchte diese aber nicht bezahlen, was passiert wenn ich nichts unternehme?
Derzeit wäre das ungünstigste Vorgehen die Bescheide zu ignorieren. Nach einer gesetzlichen Vermutung werden diese bestandskräftig genau 2 Monate nachdem das FA diese zur Post gegeben hat. Insofern ist also weder der Erhalt der Bescheide noch deren Kenntnisnahme entscheidend. Nach Bestandskraft sind die Steuerforderungen sofort zur Zahlung fällig. Das FA Neubrandenburg könnte, falls Sie nichts unternehmen zum einen Pfändungen vornehmen. Zum einen könnten die Renten selbst gepfändet werden, zum anderen bestehen mit zahlreichen ausländischen Staaten Vollstreckungshilfeabkommen, so dass sogar die Gefahr besteht, dass das FA im Ausland pfändet. Dem FA steht auch die Möglichkeit offen mit Säumniszuschlägen, Zinsen und Erzwingungsgeldern wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die Forderungen weiter zu erhöhen. Letztlich besteht auch die Gefahr, dass sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird.
Diese teils weitreichenden Folgen können aber verhindert werden. Nehmen Sie unser Soforthilfeangebot war, falls wir Ihnen helfen können übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr um die Sache auch für die Zukunft zu regeln.
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Categories: Auslandsrentner, FA Neubrandenburg
Tags: Mahnung, Steuerhinterziehung, Zinsen
09.01.2013
Rentner im Ausland erhalten Zahlungsaufforderung
Zahlreiche Rentner erhalten Mahnung vom FA Neubrandenburg ohne Steuerbescheide erhalten zu haben
Viele Auslandsrentner erhalten derzeit Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt Neubrandenburg ( RiA ) über horrende Steuerforderungen. Oftmals erhalten diese Rentner erstmals durch diese Mahnung Kenntnis von einer Steuerpflicht, Steuerbescheide haben sie nicht erhalten. In diesen Fällen muss schnellstens gehandelt werden um keine Fristen zu versäumen. Sicherlich ist es häufig, dass per Post versandte Schreiben in das Ausland eher verloren gehen als im Inland, dennoch gibt es eine gesetzliche Zugangsfiktion für Steuerbescheide die die Einspruchsfristen zu laufen beginnen lässt. Dennoch bleibt das Finanzamt Neubrandenburg beweispflichtig, dass die Bescheide auch zugegangen sind. Da spätestens mit Erhalt der Mahnung vom FA Neubrandenburg (RiA) Kenntnis besteht muss umgehend gehandelt werden.
Wenden Sie sich an uns, falls Sie auch Betroffen sind, in den allermeisten Fällen kann die Steuerlast ganz erheblich gesenkt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.
Kontaktieren Sie uns unter haberbosch@rentnerbesteuerung.eu oder informieren Sie sich über unser Soforthilfe-Angebot.
Categories: Auslandsrentner
Tags: Auslandsrentner, Mahnung, Steuerbescheide FA Neubrandenburg