Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@rentnerbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Erbrecht

 

Topic: Auslandsrentner

19.01.2013

Besteuerung von Auslandsrentnern (hier Österreich)

Steuerbescheide vom FA Neubrandenburg für in Österreich lebende Rentner

Eine sehr große Anzahl von Rentnern in Österreich erhält Renten aus Deutschland. Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen ,welches das Besteuerungsrecht für die verschiedenen Arten dem jeweiligen Staat zuteilt. Das Finanzamt Neubrandenburg hat nun Steuerbescheide für diejenigen Renten erstellt, die aus der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Bundesanstalt für Angestellte ausgezahlt werden. Die Besteuerung erfolgte aufgrund beschränkter Steuerpflicht, sodass kein Steuerfreibetrag gewährt wurde und der erste Euro bereits versteuert werden muss.

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid darauf, ob durch die Abgabe von Steuererklärungen der Steuerfreibetrag erhalten werden kann. Insbesondere kommt es bei Rentnern in Österreich darauf an, ob noch weitere Renten aus Österreich oder bspw. Betriebsrenten, Altersruhegehälter oder ähnliches aus Deutschland erhalten werden. Je nach Höhe dieser anderen Renten kann den betroffenen Rentnern geholfen werden.

Wenden Sie sich im Rahmen unseres Soforthilfeangebots direkt an uns. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

13.01.2013

Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten

Unzählige Rentner, die teilweise seit Jahrzehnten im Ausland leben haben vom bislang relativ unbekannten deutschen Finanzamt Neubrandenburg unliebsame Post erhalten. Das FA Neubrandenburg ist seit 2009 das zentral zuständige Finanzamt für im Ausland lebende Rentner und hat Steuerbescheide für die Jahre ab 2005 versandt.

Der Grund dieses Vorgehen liegt in einer Gesetzesänderung für die Zeit ab 2005, nach der auch Renten, die im Ausland lebende Rentner erhalten in Deutschland steuerpflichtig sind. Da das Finanzamt nur von einer beschränkten Steuerpflicht ausgeht bestehen zahlreiche Steuervergünstigungen die ansonsten dazu führen würden, dass keine Steuerschuld bestehen würde, nicht.

Die meisten Rentner sehen sich nicht in der Lage die teilweise sehr hohen Nachforderungen zu begleichen. Wir bieten mit unserem Soforthilfeangebot an, Ihre persönliche Situation zu überprüfen und gegebenenfalls alles weitere zu tun, damit die Steuern gesenkt oder ganz erlassen werden. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, weitere Informationen hierzu finden Sie hier in unserem Soforthilfeangebot.

13.01.2013

Schützt mich ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ich habe bereits in meinem Wohnsitzland eine Steuererklärung abgegeben, schützt mich nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Renten aus deutschen Rentenkassen sind in Deutschland nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtig. Empfänger dieser Renten sind verpflichtet Steuererklärungen abzugeben. Mit einigen Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland das Besteuerungsrecht entziehen. Leider sind diese Regelungen in deutschen Doppelbesteuerungsabkommen selten, in vielen Fällen bleibt das deutsche Besteuerungsrecht bestehen und der ausländische Wohnsitzstaat verzichtet auf eine Besteuerung oder zieht die deutschen Steuern von den ausländischen Steuerbeträgen ab. Die Abgabe von Steuererklärungen im Ausland entbindet daher nicht von der Pflicht in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir prüfen Ihre Möglichkeiten gegen die Bescheide vorzugehen und übernehmen alle vorzunehmenden Schritte.

Mehr Informationen hierzu finden Sie hier bei unserem Soforthilfeangebot!

13.01.2013

Sind die Steuerforderungen des FA Neubrandenburg verjährt?

Das Finanzamt Neubrandenburg fordert Steuern bis zurück ins Jahr 2005, sind diese Steuerforderungen nicht schon verjährt?

Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, beginnt aber erst 3 Jahre nach dem betreffenden Jahr an zu laufen. Insofern beträgt die rechnerische Verjährungsfrist 7 Jahre, sodass Steuerforderungen für das Jahr 2005 verjährt sind, sofern der Bescheid nicht schon im Jahr 2005 erstellt wurde.

Allerdings gibt es eine verlängerte Festsetzungsverjährung, sofern eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung vorliegt. Bislang hat sich das FA Neubrandenburg noch nicht darauf berufen, dass diejenigen Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, auch eine Steuerhinterziehung begangen hätten.

Je nachdem, ob es das FA Neubrandenburg geschafft hat, alle Steuerbescheide für das Jahr 2005 rechtzeitig zu erstellen, muss damit gerechnet werden, dass sich diese zukünftig darauf berufen, dass eine Steuerhinterziehung vorlag und deshalb die verlängerte Festsetzungsfrist gelten würde. Hauptnachteil wäre insbesondere die Einleitung eines Strafverfahrens. Dies sollte unbedingt verhindert werden.

Für weitere Hilfe und Unterstützung in dieser Sache beachten Sie bitte unser Soforthilfeangebot!

13.01.2013

Wieso werde ich erst jetzt angeschrieben?

Das Finanzamt Neubrandenburg verschickt Steuerbescheide für die Jahre ab 2005, wieso werde ich erst jetzt angeschrieben?

Nach einer Gesetzesänderung sind Renten seit 2005 nach einem neuen Besteuerungssystem steuerpflichtig. Gleichzeitig sind diese in den Katalog der sogenannten inländischen Einkünfte aufgenommen worden, so dass seit dem Jahr 2005 auch Renten die eine im Ausland ansässige Person bezieht der deutschen Steuerpflicht unterliegen.

Im Jahr 2009 wurde das FA Neubrandenburg als zentrales Finanzamt für die Besteuerung von Auslandsrentnern gegründet. Die unglaubliche Anzahl von Fällen führte dazu, dass meist erst im Jahr 2012 die ersten Fälle durch Erstellung der Steuerbescheide angegangen werden konnten.

Da Rentner, die Renten aus Deutschland erhalten grundsätzlich von Gesetzes wegen verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, kann sich also nicht darauf berufen werden, nichts von der Gesetzesänderung gewusst zu haben. Vielmehr ist ein sofortiges Handeln notwendig.

Mehr dazu und unser Soforthilfeangebot finden Sie hier.

13.01.2013

Sind die Steuerbescheide des FA Neubrandenburg angreifbar?

Ich habe Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, was kann ich gegen die Steuerforderung tun?

Das Finanzamt Neubrandenburg hat auf Basis der vorliegenden Daten Steuerbescheide erlassen, die von einer beschränkten Steuerpflicht ausgehen. In vielen Fällen gibt es günstigere Gestaltungsalternativen. Wir prüfen für Sie, ob und wie die Steuer gesenkt oder verhindert werden kann und legen für Sie alle notwendigen Rechtsmittel ein bzw. übernehmen den gesamten Schriftverkehr für Sie zum Pauschalpreis. Wichtig ist ein sofortiges Handeln, da mit Erlass der Steuerbescheide Fristen zu laufen beginnen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Informieren Sie sich hier über unser Soforthilfeangebot!

09.01.2013

Rentner im Ausland erhalten Zahlungsaufforderung

Zahlreiche Rentner erhalten Mahnung vom FA Neubrandenburg  ohne Steuerbescheide erhalten zu haben

Viele Auslandsrentner erhalten derzeit Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt Neubrandenburg ( RiA ) über horrende Steuerforderungen. Oftmals erhalten diese Rentner erstmals durch diese Mahnung Kenntnis von einer Steuerpflicht, Steuerbescheide haben sie nicht erhalten. In diesen Fällen muss schnellstens gehandelt werden um keine Fristen zu versäumen. Sicherlich ist es häufig, dass per Post versandte Schreiben in das Ausland eher verloren gehen als im Inland, dennoch gibt es eine gesetzliche Zugangsfiktion für Steuerbescheide die die Einspruchsfristen zu laufen beginnen lässt. Dennoch bleibt das Finanzamt Neubrandenburg beweispflichtig, dass die Bescheide auch zugegangen sind. Da spätestens mit Erhalt der Mahnung vom FA Neubrandenburg (RiA) Kenntnis besteht muss umgehend gehandelt werden.

Wenden Sie sich an uns, falls Sie auch Betroffen sind, in den allermeisten Fällen kann die Steuerlast ganz erheblich gesenkt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.

Kontaktieren Sie uns unter haberbosch@rentnerbesteuerung.eu oder informieren Sie sich über unser Soforthilfe-Angebot.